Edit v5.000 from 2002-12-21 to 2023-03-30 by HSc
Verträge
Was wir vor und während der Zeit des Projektes wasserdicht vereinbaren sollten und das minimale Wie dazu.
Arten: Es wird generell in- Dienst- und
- Werksverträgen
Auftrag

nur ein Stück Papier.
Aber natürlich mit einem Stift der auch ein
dokumentenechtes Schriftbild aufweist.
- welchem Betrag und
- bei welcher Gegenseite
Typisches Beispiel:
Auf dem Beifahrersitz wird mit dem Fahrer über ein,
mit Passwort zugänglicher,
Datentransfer aus der Homepage heraus gesprochen.
Keine Homepageinhalte, nur diese Transfermöglichkeit.
Nehmen Sie ein Blatt Papier, schreiben Sie das auf was der Fahrer gesagt
hat.
Titulieren Sie es als "Angebot zur Analyse."
Schätzen Sie es Zeit und kostenmäßig ab.
Schlagen Sie 20% als Sicherheit drauf.
Nennen Sie einen Endtermin und
legen Sie es dem Fahrer zur Unterschrift vor.
Unterschreibt er es, haben Sie mit ihm einen Vertrag,
Unterschreibt er es nicht,
können Sie froh sein noch nicht angefangen zu haben,
den alles was sie gemacht hätten,
wäre nicht bezahlt worden.
Die Abnahme

entschieden, ohne dem setzt man es
in den Sand und
bekommt einen schlechten Ruf.
- diese Unterlagen dem Auftraggeber zur Prüfung und Entscheidung vorzugelegen,
- sondern auch seine fundierte Meinung zur Fortführung (Ja = Projektauftrag /Nein = Abschluss) des Projektes darzulegen.
Hier gibt es für die Beteiligten 3 Möglichkeiten wie der Auftraggeber entscheidet:
- Er ist damit einverstanden. Damit kann die nächste Phase beginnen.
- Ist er nicht einverstanden und es ist Überarbeitungswürdig, dann ist ein Review anzuberaumen, die Änderungen sind einzuarbeiten und die Phasen sind ab den neuen Startpunkt S1 (Abb. 1b) noch einmal zu durchlaufen. Diese sind i.d.R. kürzer als im 1. Durchlauf. Wird dies nicht gemacht, dann torpedieren diese Änderungen das Projekt.
-
Ist er nicht einverstanden und
will das Projekt nicht weiter fortführen
(Nutzen nicht mehr vorhanden, …),
dann sollte hier einen sauberen Schlussstrich gezogen werden.
Die Dokumente sind
- zu vervollständigen,
- zu ordnen und
- mit der Schlussabrechung an den Auftraggeber zu übergeben.